Veranstaltung: | KSJ-Bundeskonferenz 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 12.12.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2017, 13:47 |
A5: Beitragsmodell
Antragstext
§ 47 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den vom Bundesrat festgelegten
Bundesbeitrag zu entrichten.KSJ-Stadtgruppen und KSJ-Diözesen können einen
zusätzlichen Beitrag erheben, über dessen Höhe sie selbst entscheiden.
Für Neumitglieder beträgt der Beitrag ein Fünftel des Bundesbeitrags im
Eintrittsjahr. Mitglieder, die keiner KSJ-Stadtgruppe angehören, zahlen als
Einzelmitglieder das Anderthalbfache des Bundesbeitrags.
Aktionsgruppen oder SchülerInnen-Cafés können den Beitrag für ihre Mitglieder
über eine pauschale Zahlung leisten. Der Jahresbeitrag beträgt das 20-fache des
Bundesbeitrags für „kleine“, das 40-fache desBundesbeitrags für „mittlere“ oder
das 60-fache des Bundesbeitrags für „große“ Einrichtungen pro
Aktionsgruppe bzw. SchülerInnen-Café.
Abrechnungsverfahren
§ 48 Mitgliederlisten werden in den KSJ-Stadtgruppen oder in den KSJ-Diözesen
geführt. Diese enthalten folgende Daten: Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsjahr,
Stadtgruppe, Amt/Funktion in der KSJ, Beitragsart, Telefonnummer und E-Mail-
Adresse. Die Mitgliederlisten sind dem KSJ-Bundesamt vorzulegen.
Die KSJ-Stadtgruppen melden dem KSJ-Bundesamt die Anzahl der Mitglieder nach
Geschlecht sowie deren Beitragsart. Wahlweise kann die Meldung auch gegenüber
der jeweiligen KSJ-Diözese erfolgen. Die KSJDiözesen leiten in diesem Fall die
Meldung aus den KSJ-Stadtgruppen umgehend an das KSJ-Bundesamt weiter.
Aktionsgruppen oder SchülerInnen-Cafes können sich mit bis zu 20 Aktiven als
„klein“, mit bis zu 40 Aktiven als
„mittel“ oder mit mehr als 40 Aktiven als „groß“ einordnen.
Die Mitgliedermeldungen müssen bis zum 31. Mai beim KSJ-Bundesamt eingegangen
sein. Mitglieder die nach diesem Termin eintreten, können bis zum 31. Dezember
nachgemeldet werden.
Die Beitragszahlungen müssen bis zum 31. Oktober an das KSJ-Bundesamt erfolgen.
Der Zahlungstermin für
nachgemeldete Mitglieder ist der 31. Dezember.
In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand einen Beitragsnachlass für
einzelne
Stadtgruppen/Diözesen/Cafés/Aktionsgruppen beschließen. Der Beitrag ist
grundsätzlich bis zum letzten Werktag vor dem 31.10 des laufenden
Geschäftsjahres fällig. In Ausnahmefällen wird nach Absprache mit dem Vorstand
eine Zahlung in Raten gestattet. Der im Bundesverband für die Finanzen
Verantwortliche ist gehalten, für die regelmäßige Beitragszahlung der
Stadtgruppen/Diözesen/Cafés/Aktionsgruppen Sorge zu tragen. Für die Erhebung der
Zahlen gilt jeweils der 31.12. des Vorjahres als Stichtag. In der Meldung
istnach unter 14jährigen, unter 18jährigen und über 18jährigen sowie
männlich/weiblich zu unterscheiden.
Die Stadtgruppen/Diözesen erhalten kostenlos Mitgliedausweise mit einer
laufenden Nummergemäß Ihrer gemeldeten Zahlen zugesendet. Für Cafés und
Aktionsgruppen werden bei Mini Gruppen 10, kleinen Gruppen 30, mittleren Gruppen
100 und großen Gruppen 150 Tagesausweise zugesendet. Bei Verlust von Ausweisen
muss der Beitrag für eine Zusendung erneut entrichtetwerden.
2. Fördermitglieder
Fördermitglied im KSJ Bundesverband e.V. kann jeder werden, der die Grundsätze
des Vereinsanerkennt und einen jährlichen Förderbeitrag von mindestens 20€ pro
Jahr entrichtet. Fördermitglieder erwerben (abgesehen vom Informationsrecht und
dem recht zur Teilnahme an Veranstaltungen) keine mitgliedschaftlichen Rechte.
Insbesondere können Sie keine Ämter bekleiden und werden nicht zur Berechnung
von Delegiertenverteilungen herangezogen.
5. Buchführung und Kassenprüfung
Für die Buchführung und die Kassenprüfung gelten die Grundsätze ordnungsgemäßer
Buchführung und die Bestimmungen des Steuerrechts für Vereine.
Der im Bundesverband für die Finanzen Verantwortliche ist zur Offenlegung der
Finanzen gegenüber dem Vorstand, zur Rechnungsprüfung vor den Kassenprüfern und
des KSJ e.V. verpflichtet.
Änderungen dieser Ordnung bedürfen der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden
stimmberechtigten Mitglieder des Bundesrates oder der Bundeskonferenz.
Auf Antrag eines Drittels der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder des
Bundesrates muss derBeschluss über diese Ordnung an die Bundeskonferenz
verwiesen werden.
Begründung
Begründung:
Wir sind auf Mitgliedsbeiträge angewiesen, um arbeiten zu können. Darum haben wir uns Gedanken zur aktuellen Situation gemacht und eine Alternative dazu entworfen, von der wir uns mehr Beiträge erhoffen. Außerdem halten wir das neue Modell für einfacher und gerechter.
Momentan haben wir sehr viele Geschwister-, Befreiungs-, und Neumitgliedermeldungen, also viele Mitglieder die nichts oder nur sehr wenig zahlen. Das führt dazu, dass im Schnitt jedes KSJ-Mitglied ca. 13,50€ Mitgliedsbeitrag zahlt. Das ist auf Dauer zu wenig, außerdem lässt sich das System gerade gut „ausnutzen“, um möglichst viel an Beiträgen zu sparen.
Wir möchten daher unser Beitragsmodell vereinheitlichen und vereinfachen. Jedes Mitglied zahlt zukünftig einen einheitlichen Beitrag, der dafür aber sinkt. Wir haben euch dafür ausgerechnet wie sich der einzelne Mitgliedsbeitrag zusammensetzt, indem wir die jeweiligen Posten auf die Summe unserer Mitglieder umgerechnet haben. So sind wir auf folgenden Einheitsbetrag gekommen:
BDKJ-Mitgliedsbeitrag
1,68 €
BDKJ-Mitgliederversicherung
0,71 €
Mitgliederverwaltung (Alles was mit Mitgliedsbeiträgen zu tun hat: Mitgliedermeldungen erfragen, Rechnungen schreiben)
0,24 €
Bundesamt (alles was wir brauchen, um das Bundesamt am Laufen zu halten: z.B. Miete, Büroausstattung, Gehälter)
4,83 €
Außenvertretungen (Wann immer wir unterwegs sind: Dikobesuche, BDKJ, ND/Heliand)
0,19 €
Bundesveranstaltungen (Buko, Räte, Hauptberuflichentreffen, Ausschüsse)
0,84 €
Förderung DeZentrale (Unterstützung insbesondere der Akademien)
1,54 €
D!rect
2,40 €
Mitgliedsbeitrag international (für die Europa- und Weltebene)
0,47 €
Ausgleich (Aufschlag um eine glatte Summe zu haben, Puffer für Kostenschwankungen)
1,65 €
3% Skonto (Rabatt für pünktliche Zahlung)
0,45€
Mitgliedsbeitrag
15,00 €
Bei den Schülercafés wurde immer wieder kritisiert, dass das jetzige Modell (kleine, mittlere und große Cafés) zu unflexibel ist. Deswegen haben wir die Ordnung für die Cafés nochmal überarbeitet und kleiner abgestimmt.
Wir hoffen mit diesem Modell das Thema Mitgliedsbeiträge erstmal bearbeitet zu haben.
Trotzdem müssen Mitgliedsbeiträge immer wieder angepasst und überarbeitet werden. Damit wir bei jeder Änderung aber aufwändig die Satzung ändern (und genehmigen lassen) müssen, möchten wir die Beitragsbestimmungen in eine eigene Beitragsordnung schreiben.