Veranstaltung: | KSJ-Bundeskonferenz 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Koordinierungsteam, Bundesleitung (dort beschlossen am: 12.12.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2017, 13:46 |
A4: Bundesleitungsmodell
Antragstext
(3) Für den Fall, dass die Geistliche Verbandsleitung von einem Priester
wahrgenommen wird, führt er die Amtsbezeichnung Bundeskaplan. Falls die
Geistliche Verbandsleitung nicht durch einen Priester wahrgenommen wird, kann
zusätzlich das Amt des ehrenamtlichen Bundeskaplans als beratendes Mitglied der
Bundesleitung besetzt werden. Dieser zählt zur Erfüllung der Regelung nach
Absatz (2) nicht mit.
Begründung
Begründung:
Nach den Erfahrungen des letzten Jahres und den Diskussionen mit dem Koordinierungsteam sind wir zu dem Ergebnis gekommen, dass es nicht sinnvoll ist die Geschäftsführende Bundesleitung weiter zu besetzten. Leitung und Geschäftsführung sind beide so umfangreich, dass es so gut wie unmöglich ist beides wirklich gut zu bewältigen. Wir schlagen daher vor bei dem jetzigen Modell mit zwei Bundesleitungen zu bleiben und einem*r Finanzreferent*in zu bleiben und das dauerhaft festzumachen.
Da wir dann nur noch zu zweit in der Bundesleitung wären, müssen wir neu über die paritätische Besetzung nachdenken. Nach der aktuellen Regelung sind die beiden Posten immer auf die aktuelle Verteilung festgelegt, (BL männlich, Geist weiblich) außer beide hören gleichzeitig auf.
Wir halten das für keine gute Regelung, weil uns die Möglichkeit des Wechsels in der Besetzung der Bundesleitung wichtig ist. Außerdem ist es uns wichtig die Arbeitsfähigkeit der Bundesleitung aufrecht zu erhalten. Wenn die funktionieren soll, müssen immer beide Posten besetzt sein. Daher brauchen wir für jede Wahl möglichst viele Kandidat*innen, aus einem möglichst großen Kreis.