Sowohl §53 als auch 54 sollen so erhalten bleiben wie in der aktuellen Wahlordnung. Die Wahl einer BL erfodert eine gute Entscheidung, die nicht durch eine Verkürzung der Wahl entstehen sollte.
Antrag: | Änderung Wahlordnung |
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Antragsteller*in: | DV Mainz (dort beschlossen am: 15.12.2017) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 15.12.2017, 17:04 |