Veranstaltung: | KSJ-Bundeskonferenz 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Bundesleitung (dort beschlossen am: 12.12.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2017, 14:47 |
A12: Änderung Wahlordnung
Antragstext
§ 53 AnschließendAuf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds der
Bundeskonferenz findet eine Personaldebatte statt. Teilnahmeberechtigt an der
Personaldebatte sind nur die stimmberechtigten Mitglieder und die für den
Wahlvorgang verantwortlichen Mitglieder des Wahlausschusses. Auch durch
Beschluss können keine anderen Personen zum Verlauf der Personaldebatte
hinzugezogen werden. Es können aber zu einzelnen Punkten Personen gehört werden.
Die Betroffenen sind in jedem Fall von der Teilnahme ausgeschlossen. Auf Wunsch
eines Mitglieds der Bundeskonfernenz kann im Anschluss an die Personaldebatte
einmalig eine erneute Personalbefragung stattfinden.
§ 54 Vor jedem Wahlgang stellt die Wahlleitung die Anzahl der anwesenden
Stimmberechtigten fest.§ 55 Die Wahlen zur Bundesleitung erfolgen mit einer
Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Stimmberechtigten. Es sind mehrere
Wahlgänge möglich. Ab dem 3. Wahlgang erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden
Kandidaten/innen, die im 2. Wahlgang die meisten Stimmen erhalten haben, mit der
Zustimmung von mehr als der Hälfte der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Es sind bis zu fünf Wahlgänge möglich. Zwischen den Wahlgängen kannkönnen
erneute erneut eine Personalbefragungen und eine Personaldebatten stattfinden,
wenn diese beantragt und verabschiedetbeantragt werden.
Begründung
Begründung:
Im Zuge der vergangenen Wahlen haben wir festgestellt, dass an einzelnen Punkten unserer Wahlordnung Aussagen präzisiert werden sollten, sodass die Konferenz, aber auch die Moderation/Wahlleitung einen klareren Rahmen für die Wahlen haben. Wir möchten Personalbefragung und Personaldebatte als festen Punkt der Wahlen verankern und die Möglichkeit einer erneuten Befragung begrenzen.
In der Vergangenheit gab es insbesondere im Rahmen der „Sonstigen Wahlen“ Kritik. An diesem Verfahren werden wir im Rahmen der aktuellen Satzung schrauben, sodass keine Satzungsänderung in diesem Bereich notwendig ist.
Änderungsanträge
- Ä1 (DV Mainz (dort beschlossen am: 15.12.2017), Eingereicht)