Veranstaltung: | KSJ-Bundeskonferenz 2017 |
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Tagesordnungspunkt: | 0. Tagesordnung |
Antragsteller*in: | Genderausschuss (dort beschlossen am: 12.12.2017) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 12.12.2017, 14:36 |
A10: Einführung Diversity Konferenz
Antragstext
Ihre stimmberechtigten und beratenden Mitglieder entsprechen den weiblichen bzw.
männlichen Mitgliedern der KSJ-Bundeskonferenz. Wobei sich die
Bundesfrauenkonferenz aus ausschließlich den weiblichen Teilnemenden, die
Bundesmännerkonferenz ausschließlich aus den männlichen Teilnehmenden und die
Diversity-Konferenz sich geschlechtsungebunden zusammensetzt.
§ 6.1 Zu Beginn der Beratungen überprüft das Präsidium die Anzahl der anwesenden
Stimmberechtigten und stellt gegebenenfalls die Beschlussfähigkeit der Gremien
fest. Der Bundesrat, die Bundesfrauen- und die Bundesmännerkonferenz sindist
beschlussfähig, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und mehr als die Hälfte der
Stimmberechtigten anwesend sind. Die Beschlussfähigkeit der Bundeskonferenz ist
hergestellt, wenn ordnungsgemäß eingeladen wurde und jeweils über die Hälfte der
Stimmberechtigten beider Geschlechter anwesend sind. Ist die Beschlussfähigkeit
festgestellt, so gelten alle danach gefassten Beschlüsse als ordentlich gefasst
und damit als bindend, solange nicht die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird.
Die Bundesfrauen-, die Bundesmänner- und die Diversity-Konferenz sind
beschlussfähig, wenn ordungsgemäß eingeladen wurde. Alle dort gefassten
Beschlüsse gelten als ordentlich gefasst und damit als bindend.
Begründung
Begründung:
Durch das Zufügen der Diversity-Konferenz ist ein Beschließen der Beschlussfähigkeit so wie es momentan vorgegeben ist, nicht möglich. Wir finden, dass jedes dieser Gremien die Wichtigkeit und Legitimität haben sollte immer beschlussfähig zu sein und Beschlüsse im Interessensbereich dieses Gremiums fassen zu können.